Die Dauer und die Qualität der eigenen Lebenslinie mitbestimmen.

Was ist eine Patientenverfügung

Patientenverfügung und medizinische Massnahmen

Die Patientenverfügung ist ein Instrument der Selbstbestimmung für medizinische Massnahmen und dient als Kommunikationsmittel zwischen dem Patienten / der Patientin der/die nicht mehr entscheidungsfähig ist, dem Behandlungsteam (Arzt/Pflege) und den Angehörigen. 

Patientenverfügung im Kontext Eigenverantwortung und Selbstbestimmung

Der medizinische Fortschritt ermöglicht oft, verschiedene Behandlungswege zu beschreiten. Ist ein Mensch nicht mehr entscheidungsfähig, werden die Angehörigen und das Behandlungsteam mit der Frage konfrontiert: Soll der Fokus der medizinischen Behandlung lebensverlängernd oder lindernd sein? Durch das Erstellen einer Patientenverfügung übernimmt der/die Betroffene Eigenverantwortung. Er/sie entlastet damit die Angehörigen in fraglichen Situationen und kann Entscheidungen selbstbestimmt beeinflussen. Es ist möglich, dass mit einer Patientenverfügung die Dauer und die Qualität der Lebenslinie beeinflusst werden. 

Gesetzliche Grundlage rund um die Patientenverfügung

Das aktuelle Erwachsenenschutzgesetz regelt in Art. 370-381 den Stellenwert der Patientenverfügung und gilt als gesetzliche Grundlage. Ist ein Patient/eine Patientin betreffend medizinischer Massnahmen nicht mehr entscheidungsfähig und liegt eine Patientenverfügung vor, gilt diese an erster Stelle. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Angehörige wenn immer möglich in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Formalitäten, die beim Ausfüllen, Erstellen oder Ändern einer Patientenverfügung beachtet werden sollen

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Es ist zwingend, dass die betroffene Person das Dokument eigenhändig unterschreibt. Mögliche, vorgedruckte Formulare (siehe unten) zum Ausfüllen, Erstellen oder Ändern können verwendet werden. Eine Patientenverfügung auch von Grund auf selbständig abgefasst werden.

Eine Vertretungsperson zu bestimmen ist von grosser Wichtigkeit jedoch nicht zwingend. Sie vertritt den in der Patientenverfügung aufgeführten Willen des/der Betroffenen, sobald dieser/diese nicht mehr entscheidungsfähig ist und gilt als Ansprechperson für das Behandlungsteam.

Die Formalität beansprucht weder juristische noch notarielle Dienstleistungen.  

Empfohlene Vorlagen für Patientenverfügungen

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